Immobilie bei Scheidung verkaufen
Kostenlos bewerten, Unterlagen strukturiert ergänzen und erst danach in Ruhe die passenden nächsten Schritte prüfen.
Jetzt kostenlos bewerten →Eine gemeinsame Immobilie ist bei einer Trennung häufig zugleich Vermögenswert, Zuhause und laufende finanzielle Verpflichtung. Eine neutrale Bewertung schafft eine gemeinsame Datengrundlage, bevor über Verkauf, Übernahme oder eine vorübergehende Fortführung entschieden wird.
Worauf es bei dieser Immobilie ankommt
Zuerst sollten Eigentumsanteile, Darlehen, Grundbuchbelastungen und die aktuelle Nutzung dokumentiert werden. Für einen freihändigen Verkauf müssen grundsätzlich alle verfügungsberechtigten Eigentümer mitwirken. Eine Bewertung ersetzt weder anwaltliche Beratung noch die Abstimmung mit finanzierender Bank, Steuerberatung oder Notariat. Nach der kostenlosen Marktwertorientierung können die Beteiligten sachlich prüfen, ob ein Verkauf am Markt oder ein mögliches direktes Kaufangebot in Betracht kommt.
Marktwert statt ungeprüfter Angebotspreise
Einzelne Immobilienportale zeigen Angebotspreise, aber nicht automatisch die später notariell vereinbarten Kaufpreise. Vergleichsangebote können außerdem bei Lage, Zustand, Grundstück, Ausstattung oder rechtlicher Situation wesentlich abweichen. Deshalb verbindet die kostenlose Ersteinschätzung regionale Marktinformationen mit den konkreten Angaben zum Objekt. Ein rechnerischer Quadratmeterwert allein ist keine belastbare Verkaufsentscheidung.
Für Häuser werden insbesondere Grundstück, Wohn- und Nutzfläche, Baujahr, Grundriss, Heizung, Dach, Fenster, energetischer Zustand und Modernisierungen betrachtet. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung, Hausgeld, Rücklage, Gemeinschaftseigentum und Beschlüsse hinzu. Vermietete Immobilien benötigen eine wirtschaftliche Betrachtung der Mietverhältnisse; Grundstücke eine Prüfung von Erschließung und Bebaubarkeit.
Verkaufsentscheidung sorgfältig vorbereiten
Vor dem Verkauf sollten Eigentumsverhältnisse, Belastungen im Grundbuch und die Vollständigkeit der Unterlagen geklärt werden. Bekannte Mängel und wesentliche Umstände dürfen nicht verschwiegen werden. Der Energieausweis muss – soweit gesetzlich erforderlich – rechtzeitig verfügbar sein. Der Kaufvertrag über eine Immobilie wird notariell beurkundet; eine Online-Anfrage ersetzt diesen Schritt nicht.
Die Bewertung bleibt von der späteren Verkaufsentscheidung getrennt. Du kannst nach der Einordnung selbst vermarkten, eine gesonderte Begleitung wählen oder prüfen lassen, ob wir ein direktes Kaufangebot abgeben können. Ein solches Angebot hängt von Lage, Objektart, Zustand, Unterlagen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Es ist nicht garantiert und verpflichtet nicht zur Annahme.
Bei Scheidung, Erbschaft, Nießbrauch, Wohnrecht, vermieteten Objekten oder mehreren Eigentümern können zusätzliche rechtliche und steuerliche Fragen entstehen. Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verbindliche Einzelfragen sollten mit entsprechend qualifizierten Fachleuten geklärt werden.
Der Ablauf in fünf Schritten
Häufige Fragen
Ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich?
Ja. Die erste Marktwertorientierung ist kostenlos. Durch die Anfrage entsteht weder eine Verkaufspflicht noch automatisch ein Maklervertrag.
Kann ich Unterlagen später nachreichen?
Ja. Nach der Ticketerstellung kannst du Angaben und Dokumente im Eigentümerbereich ergänzen oder den angebotenen Kontaktweg nutzen.
Ist ein Sofortkaufangebot garantiert?
Nein. Nach der Bewertung kann auf Wunsch individuell geprüft werden, ob ein direkter Ankauf durch uns möglich ist. Du bist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.